Das Kinderhaus ist geöffnet von:

  • Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr

In unserem Kinderhaus gibt es eine Kernzeit. Dies ist die Zeit, in der die geplante pädagogische Arbeit an und mit dem Kind stattfindet. Für ihr Kind ist es wichtig einen strukturierten, ungestörten Tagesablauf zu erleben. So hat das Miteinander im Gruppenalltag ihres Kindes einen zeitlich festgelegten Rahmen. Deshalb setzten wir voraus, dass Ihr Kind in den Kernzeiten anwesend ist.

Für die Kinderkrippe gilt eine pädagogische Kernzeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Für den Kindergarten gilt eine pädagogische Kernzeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

In wichtigen Fällen kann nach Absprache eine Ausnahme gemacht werden. Bitte treten Sie bei solchen Situationen rechtzeitig an uns heran.

 

Schließtage

Wir informieren Sie zu Beginn des Betreuungsjahres über unsere 30 Schließtage. Über fünf mögliche zusätzliche Schließtage für Fortbildungszwecke informieren wir Sie rechtzeitig. 

 

Buchungszeiten/Gebühren

Eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden ist in unserem Kinderhaus vorgeschrieben.

Buchungszeiten und -preise hier ansehen und downloaden.

 

Die Buchungszeiten können nur für den Folgemonat und ausschließlich in schriftlicher Form geändert werden. Bei Bedarf wenden Sie sich an die Gruppenleitungen. Die Zeiten können verlängert, jedoch nicht verkürzt werden.

 

Zusatzkosten

Monatlich werden von Ihrem Konto 5 Euro Materialgeld abgebucht. Dies beinhaltet u.a. Eintrittsgelder bei Ausflügen, Ausgaben für Portfolioordner, Bastel-/ Lernmaterialien, Geburtstagsgeschenke,…. .
Bei Buchung des Mittagessens in der Kinderkrippe fallen monatliche Kosten von 64 Euro an und im Kindergarten 72 Euro.

 

Aufnahmekriterien/Kündigung

Im Kinderhaus werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis Schuleintritt aufgenommen. Bei Interesse an einem unserer Betreuungsplätze, füllen Sie am offiziellen Anmeldetag in unsere Einrichtung das Anmeldeformular aus.

Haben wir mehr Anmeldungen als uns Plätze zur Verfügung stehen gelten folgende Aufnahmekriterien:

 

Krippengruppe

  • Kinder mit Behinderung entsprechend der Definition des SGB IX oder Kinder,deren Eltern Hilfen nach den §§ 19, 27 bis 35 und § 42 SGB VIII erhalten.
  • Kinder, deren Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen odernachweislich demnächst nachgehen werden, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme derErwerbstätigkeit, oder sich in einer beruflichen oder schulischen Aus- oderWeiterbildungsmaßnahme befinden oder an einer Maßnahme zur Eingliederungin Arbeit teilnehmen, soweit das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Lebt dasKind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person andie Stelle der Erziehungsberechtigten.
  • Kinder mit besonderem pädagogischem Bedarf oder (drohender)Entwicklungsgefährdung bei Stellungnahme der Leitung der Kindertageseinrichtung.
  • Kinder, deren Geschwister bereits bei Antragstellung und im kommendenBetreuungsjahr dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen.
  • Ältere Kinder haben Vorrang vor jüngeren Kindern.

 

Kindergartengruppe

  • Kinder mit Behinderung entsprechend der Definition des SGB IX oder Kinder,deren Eltern Hilfen nach den §§ 19, 27 bis 35 und § 42 SGB VIII erhalten.
  • Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden und im laufenden Betreuungsjahr nicht in einer Kindergartengruppe im Stadtgebiet betreut werden.
  • Kinder, die bereits die Krippengruppe derselben Einrichtung besuchen.
  • Kinder, deren Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen odernachweislich demnächst nachgehen werden, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme derErwerbstätigkeit, oder sich in einer beruflichen oder schulischen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme befinden oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen, soweit das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.
  • Kinder mit besonderem pädagogischem Bedarf oder (drohender) Entwicklungsgefährdung bei Stellungnahme der Leitung der Kindertageseinrichtung.
  • Kinder, deren Geschwister bereits bei Antragstellung und im kommenden Betreuungsjahr dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen.
  • Ältere Kinder haben Vorrang vor jüngeren Kindern.

Das Vertragsverhältnis ist nur schriftlich zum Ende des Monats für den Folgemonat zu beenden. Bitte Informieren Sie uns rechtzeitig.

Wenn das Kind zum Ende des Betreuungsjahres von der Kinderkrippe in den Kindergarten oder Kindergarten in die Schule übertritt, bedarf es keiner Kündigung.

 

Kooperation

Während des Betreuungsjahres kooperieren wir mit verschiedensten Institutionen:

  • Kita-Einstieg

„Kita-Einstieg: Brücken bauen in früher Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Das Angebot „Kita-Einstieg" vermitteln erste Einblicke in das System einer Kindertagesbetreuung, informieren die Familien über Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland und ermöglichen ein Kennenlernen auf Seiten der Familien und der Einrichtung.

In regelmäßigen Abständen kommen Familien mit einer Betreuerin zu uns in die Einrichtung und spielen gemeinsam mit unseren Kindern oder feiern mit uns Feste und bekommen so den Ablauf einer Krippe.

Gefördert vom:

       

  • Musikschule „A-R-T"
  • Kindergarten
  • Gesamteinrichtung
  • Frühförderstelle

 

Gruppenstärke

Die Kinderkrippe bietet pro Gruppe Platz für 12, der Kindergarten für 20 Kinder. Davon sind drei bzw. fünf Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vorgesehen. Dieser kann im psychischen, physischen oder der sozialen/emotionalen Bereich liegen.
Insgesamt bietet das Kinderhaus 44 Plätze.

 

Räumlichkeiten/Außengelände

Durch unsere Räumlichkeiten und unser Außengelände wollen wir den Kindern die Möglichkeit bieten, selbstständig oder in pädagogischer Begleitung, verschiedenste Lernerfahrungen zu machen. Wir wollen dem Kind die Gelegenheit bieten, sich ganzheitlich zu entfalten. Die jeweiligen Räume sowie das Außengelände sind auf das Alter und die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt und mit verschiedensten Lern- und Spielmaterialien ausgestattet.
Auf der einen Seite wollen wir den Kindern die aktive Teilhabe an der Gesamtgruppe ermöglichen, sei es in der  Bauecke, Puppenecke, im Turn-/Bewegungsraum, Bällebad oder Außengelände/Garten. Andererseits soll das Kind Raum finden, um sich vom Alltagsgeschehen zurückziehen zu können z.B. Schlafraum, Kuschelecke.

Durch die Angliederung an die Papst Benedikt Schule stehen uns noch vielfältige Räume zur Verfügung. Hierzu zählen wir beispielsweise das Schwimmbad, den Musikraum und die Schulküche.